Impressum
Möbeltischlerei Rudat GmbH
Rudolf-Breitscheid-Strasse 77
14943 Luckenwalde
Fon: +49/3371/610062
Fax: +49/3371/610063
mail at Tischler-Rudat.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jörg Rudat
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HR 19814
Ust-IDNr. DE 244 355 734
Zuständiger Kammer: Handwerkskammer Postdam
Charlottenstrasse 34-36, 14467 Potsdam
Betriebsnummer: 85384
Berufsbezeichnung: Tischlermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Reglungen: Handwerksordnung, in der letzten Fassung
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen vom 01.11.2005
Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten, Innenausbau,
etc.) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für
Bauleistungen" (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen
Fassung, soweit der Auftrag durch einen gewerblich tätigen
Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen
durch einen Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen"
(VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und
Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluß.
Leistungen und Lieferungen außer Bauleistungen
Bei Leistungen und Lieferungen außer Bauleistungen einschließlich
Montage gilt die "Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen
Bauleistungen" (VOL, Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen
Fassung. Bei Auftragserteilung durch einen Privatkunden steht
es dem Auftraggeber frei, sich vor Vertragsabschluß den vollständigen
Text der VOL/B vom Auftragnehmer aushändigen zulassen.
Angebote
Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, daß
sie im Einzelfall für verbindlich erklärt worden sind, sie sind
- soweit nichts anderes vereinbart worden ist - für die Dauer
von 6 Wochen verbindlich. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und
Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt
noch dritten Personen zuggängig gemacht werde. Sie sind im Falle
der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Ausführung
Ein vereinbarter Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn dieser
von uns in der Auftragsbestätigung schriftlich erklärt worden
ist. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen
und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen,
bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten
Materialien (Massivhölzer, Furniere, etc.) liegen und üblich sind.
Für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit
der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche
des Käufers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht. Wird
die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt,
rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des
Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige
Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware
oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach
Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher
Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen
hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände
nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten
Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen
Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber
nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der
Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung
unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Stornierung eines Auftrages
Kündigt der Auftraggeber vor oder während der Auftragsausführung
den Vertrag, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten
hat, so ist die vereinbarte Vergütung abzüglich noch nicht entstandener
Aufwendungen zu zahlen.
Mangelfolgeschäden
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
oder dem Werk selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden) verjähren
in 6 Monaten, bei Bauwerken in fünf Jahren. Ausgenommen hiervon
sind Ersatzansprüche von Privatkunden, soweit diese auf vorsätzlichem
oder grobfahrlässigem handeln beruhen. Die Verjährung beginnt
mit der Abnahme des Werkes.
Zahlungen
Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Auftraggebers gelten als
Vertragsgrundlage. Ist sie nicht gegeben oder gelangt sie während
der Vertragsdauer in Fortfall, können wir den Vertrag kündigen
und die vereinbarte Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen
werden dabei von uns gut gebracht. Abschlagsrechnungen sind in
Höhe des erfolgten Aufwandes und unter Berücksichtigung des Auftragsfortschrittes
zulässig und zu vereinbaren. Ist kein Zahlungsziel vereinbart,
so sind unsere Forderungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung
ohne Abzug zahlbar. Vertragsstrafen sind bei der Abnahme vorzubehalten.
Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung
Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der
Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände
dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die
Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden
oder als Sicherheit zu übereignen.
9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden
die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes
dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände
auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer
das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem
Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber
hiermit an den Auftragnehmer ab.
9.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestsandsteile
in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber
schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes
der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den
Auftragnehmer ab.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Luckenwalde, wenn der Auftraggeber
ein Kaufmann, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle anderen Auftraggeber
gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung, wenn gerichtliche Mahnverfahren
geltend zu machen sind. Der Gerichtsstand gilt auch für die Fälle,
in denen der Auftraggeber seinen ständigen Wohnsitz nach außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder aber keinen festen
Wohnsitz hat.