Möbeltischlerei Rudat GmbH

Impressum

Möbeltischlerei Rudat GmbH
Rudolf-Breitscheid-Strasse 77
14943 Luckenwalde
Fon: +49/3371/610062
Fax: +49/3371/610063
mail at Tischler-Rudat.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jörg Rudat
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HR 19814
Ust-IDNr. DE 244 355 734

Zuständiger Kammer: Handwerkskammer Postdam
Charlottenstrasse 34-36, 14467 Potsdam
Betriebsnummer: 85384
Berufsbezeichnung: Tischlermeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Reglungen: Handwerksordnung, in der letzten Fassung

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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen vom 01.11.2005

  • Bauleistungen
    Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten, Innenausbau, etc.) einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen gewerblich tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Verbraucher wird die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluß.

  • Leistungen und Lieferungen außer Bauleistungen
    Bei Leistungen und Lieferungen außer Bauleistungen einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen" (VOL, Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Bei Auftragserteilung durch einen Privatkunden steht es dem Auftraggeber frei, sich vor Vertragsabschluß den vollständigen Text der VOL/B vom Auftragnehmer aushändigen zulassen.

  • Angebote
    Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, daß sie im Einzelfall für verbindlich erklärt worden sind, sie sind - soweit nichts anderes vereinbart worden ist - für die Dauer von 6 Wochen verbindlich. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zuggängig gemacht werde. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

  • Ausführung
    Ein vereinbarter Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn dieser von uns in der Auftragsbestätigung schriftlich erklärt worden ist. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, etc.) liegen und üblich sind. Für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht. Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

  • Gewährleistung
    Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  • Stornierung eines Auftrages
    Kündigt der Auftraggeber vor oder während der Auftragsausführung den Vertrag, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist die vereinbarte Vergütung abzüglich noch nicht entstandener Aufwendungen zu zahlen.

  • Mangelfolgeschäden
    Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden) verjähren in 6 Monaten, bei Bauwerken in fünf Jahren. Ausgenommen hiervon sind Ersatzansprüche von Privatkunden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem handeln beruhen. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes.

  • Zahlungen
    Die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Auftraggebers gelten als Vertragsgrundlage. Ist sie nicht gegeben oder gelangt sie während der Vertragsdauer in Fortfall, können wir den Vertrag kündigen und die vereinbarte Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen werden dabei von uns gut gebracht. Abschlagsrechnungen sind in Höhe des erfolgten Aufwandes und unter Berücksichtigung des Auftragsfortschrittes zulässig und zu vereinbaren. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, so sind unsere Forderungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Vertragsstrafen sind bei der Abnahme vorzubehalten. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • Eigentumsvorbehalt
    9.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

    9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.

    9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

    9.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestsandsteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

  • Gerichtsstand
    Gerichtsstand für beide Teile ist Luckenwalde, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle anderen Auftraggeber gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung, wenn gerichtliche Mahnverfahren geltend zu machen sind. Der Gerichtsstand gilt auch für die Fälle, in denen der Auftraggeber seinen ständigen Wohnsitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder aber keinen festen Wohnsitz hat.